Schiedsperson

Das Schiedsamt ist in Deutschland eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Schlichtung eines Streites in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarrechtlichen Angelegenheiten.

Schiedsperson für den gemeinsamen Schiedsamtsbezirk

der Stadt Löningen und den Gemeinden Essen, Lastrup und Lindern ist.

Georg Haupt, Vreeser Straße 80, 49699 Lindern

Herr Haupt ist erreichbar über die Gemeinde Lindern (Oldb).

Dort wird Frau Doris Niedenhof, Telefon: 05957/961020

den Kontakt zu Herrn Haupt herstellen.

Die stellvertretende Schiedsperson ist

Josef Pahls, Schnelten, 49688 Lastrup, Telefon: 0 44 72 / 89 00 27.

Schiedspersonen (Friedensrichter, Schiedsmänner, Schlichter) sind zuständig für ein Schiedsverfahren − falls das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt − in den Strafsachen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Vollrausch.

Das Amt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, das heißt einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien, aus dem gegebenenfalls auch unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Mehr Infos siehe Amtsgericht Cloppenburg.