Informationen – Änderungen Kinderreisepass und Reisedokumente

Für eine Reise ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.
Ab dem 01.01.2024 gelten neue gesetzliche Regelungen, welche die Abschaffung des Kinderreisepasses zur Folge haben. Eine Aktualisierung oder eine Verlängerung vorhandener Kinderreisepässe, ist seit dem 01.01.2024 nicht mehr zulässig. Für minderjährige Kinder aller Altersgruppen, können die gleichen Dokumente wie für Erwachsene (Personalausweis oder Reisepass) beantragt werden.

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei und beträgt ca. 4-5 Wochen für alle Ausweisdokumente und Altersgruppen. Das Meldeamt der Gemeinde hat hierauf keinen Einfluss.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen aus dem Meldeamt.

Tel.: 05434 880