Fundbüro

Sollten Sie etwas verloren haben, kann es sein, dass der Finder dies im Fundbüro der Gemeinde Essen (Oldenburg) abgibt. Erfahrungsgemäß kann dies ein paar Tage dauern. Erkundigen Sie sich gerne im Rathaus der Gemeinde, ob Ihr Gegenstand gefunden wurde.

Das Fundbüro ist gesetzlich verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: verderbliche Gegenstände oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden sind).
Meldet sich die Person, welche den Gegenstand verloren hat in dieser Frist nicht, so hat der Finder Anspruch darauf. Wird dieses Recht durch den Finder nicht wahrgenommen, wird die Gemeinde selbst Eigentümer der Sache.
 

Fundbüro Kontakt:
Rathaus/Meldeamt
Peterstraße 7
49632 Essen (Oldenburg)

05434/8833, 05434/8835, 05434/8822