middendorf-frau

Die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde

Frau Hildegard Middendorf

Sie erreichen die Gleichstellungsbeauftragte:

Rathaus: Tel.:   05434 / 88 40

Privat:     Tel.:   05434 / 10 01

E-Mail:     h.middendorf@essen-oldb.de

Sprechzeiten: Montags von 14 – 16 Uhr und nach Vereinbarung!

   

Die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Essen (Oldenburg) hat den gesetzlichen Auftrag, zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen und sich für die Interessen, Anliegen und Ziele von Frauen in der Gemeinde einzusetzen.

Die Verpflichtung zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten und ihre Aufgaben ergeben sich aus den §§ 8 und 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes.

Ihre Hauptaufgaben beziehen sich demnach auf die

  • Arbeitsbedingungen in der Verwaltung
  • personellen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes der Gemeinde und/oder
  • Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im gesetzlichen Aufgabenbereich der Gemeinde

Sie ist berechtigt, an allen Sitzungen der gemeindlichen Gremien teilzunehmen und ist auf Verlangen zum Beratungsgegenstand zu hören. Außerdem kann sie verlangen, dass ein bestimmter Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung gesetzt wird.