Lärmaktionsplan
Gemäß § 47d Abs. 1 Nr. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Gemeinde Essen/ Oldb. verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Der Rat der Gemeinde Essen/ Oldb. hat in seiner Sitzung vom 17.12.2018 den Lärmaktionsplan – 3. Stufe beschlossen. Der rechtskräftige Lärm kann unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden:
Ansprechpartner
Bauamt der Gemeinde Essen/ Oldb.
Iding, Steffen
Tel. 05434/8854
s.iding@essen-oldb.de