Wohnbaugebiet Bevern

Die Gemeinde Essen (Oldenburg) hat den Bebauungsplan Nr. 7f für das Wohngebiet Bevern, Wöstendamm / Im Garten aufgestellt.

Die Baugrundstücke für den 1. Bauabschnitt „Marienring“ werden zu einem Festpreis voll erschlossen veräußert. Der Verkaufspreis für die Wohnbaugrundstücke einschließlich Schmutzwasserkanalanschluss liegt nach Beschluss des Rates der Gemeinde Essen (Oldenburg) vom 15.04.2024 bei 110,00 Euro/qm.

Vom Gemeinderat wurde am 22.12.2025 beschlossen, dass bei den zur Bebauung freigegebenen Bauabschnitten bei 10% der Bauplätze die Selbstnutzungsverpflichtung aufgehoben wird. Konkret ergibt sich folgende neue Situation bei der Bauplatzvergabe:


Bauplätze mit Selbstnutzungsverpflichtung von 5 Jahren:

Wohngebiet Essen

  1. Bauabschnitt: 53 Bauplätze
  2. Bauabschnitt: 62 Bauplätze
  3. Bauabschnitt: derzeit keine Bauplatzvormerkung möglich
  4. Bauabschnitt: 24 Bauplätze

Wohngebiet Bevern

  1. Bauabschnitt: 25 Bauplätze

Unveränderte Regelung:  

Für den 1., 2. und 4. Bauabschnitt in Essen und dem 1. Bauabschnitt in Bevern können Sie sich jederzeit mit dem anliegenden Bewerbungsantrag A um einen freien Bauplatz bewerben. Eine Zuteilung erfolgt kurzfristig nach Bewerbungseingang.


Bauplätze ohne Selbstnutzungsverpflichtung:

Wohngebiet Essen

  1. Bauabschnitt: 6 Bauplätze
  2. Bauabschnitt: 7 Bauplätze
  3. Bauabschnitt: derzeit keine Bauplatzvormerkung möglich
  4. Bauabschnitt: 3 Bauplätze

Wohngebiet Bevern

  1. Bauabschnitt: 3 Bauplätze

 Neue Regelung:

Ab Freitag, den 09. Januar 2026 um 10.00 Uhr können Sie sich um Bauplätze ohne Selbstnutzungsverpflichtung per E-Mail: b.zumbraegel@essen-oldb.de bewerben.

Durch den Zeitpunkt des Einganges der Bewerbung wird zunächst die Reihenfolge der Bauplatzvergabe geregelt.

Ein Investor kann sich höchstens einmal für jeden der Bauabschnitte 1, 2 und 4 in Essen und dem 1. Bauabschnitt in Bevern bewerben.

Nach Aufforderung kann er dann unter den bislang noch nicht verkauften oder vorgemerkten Bauplätzen frei wählen.

Die endgültige Entscheidung über die Vergabe eines Bauplatzes trifft das zuständige Gremium der Gemeinde Essen (Oldenburg).


Ansprechpartner bei Interesse an einen Bauplatz der Gemeinde ist Bernd Zumbrägel, Nebengebäude des Rathauses, Marktstraße 5, 49632 Essen (Oldenburg), Tel.: 05434/8811, E-Mail: b.zumbraegel@essen-oldb.de

Anlagen:

Bebauungsplan Nr. 7f

Aufteilungsplan mit den verkauften und vorgemerkten Grundstücken

Bewerbungsantrag (Bauplätze mit Selbstnutzungsverpflichtung)